Markenschutz – Markenrecht – Kennzeichenrecht

Markenschutz – Die Marke

Die Marke ist Ihr größtes Kapital. Sie ist Ihr Aushängeschild für Ihre Waren und Dienstleistungen und gewährleistet, dass Ihre Kunden Sie wiedererkennen. Deshalb sollte der Markenschutz immer eine hohe Priorität haben.

Der Markenschutz gestaltet sich nach dem Markenrecht. In Europa ist das Markenrecht weitestgehend harmonisiert. Das bedeutet, dass das Markenrecht in allen europäischen Ländern einheitlich geregelt ist. Länderspezifische Regelungen gibt es jedoch beim Unternehmenskennzeichenrecht.

Unterscheidungsfunktion

Die Marke dient der Unterscheidung der eigenen Waren und Dienstleistungen von denen der Wettbewerber. Erst mit einer Marke wird eine ansonsten nicht abgrenzbare Ware oder Dienstleistung zu einem individuell zuordnungsfähigen Markenartikel bzw. zu einer individuellen Dienstleistung. Man spricht auch von der produktidentifizierenden Herkunftsfunktion der Marke.

Garantie- & Wiedererkennungsfunktion

Der Markenschutz sichert das Vertrauen in die Qualität von Produkten und Dienstleistungen.

Wenn Ihnen das Produkt gefallen hat und Sie sich von dessen Qualität überzeugt haben, werden Sie dieses Produkt auch beim nächsten Mahl wählen.

Ohne eine Kennzeichnung als Marke wäre es Ihnen jedoch kaum möglich, dieses Produkt wieder zu finden.

Darüber hinaus wären Werbeaktionen nur wenig erfolgversprechend.

Verteidigungsfunktion

Als Inhaber einer Marke können Sie Ihren anderen Mitbewerbern untersagen, die identische oder eine verwechslungsfähige Marke zu verwenden. Die Marke bietet Ihnen ein effektives Verteidigungsmittel gegen Nachahmer.

Ohne eine Marke laufen Sie Gefahr, dass Mitbewerber Ihr erfolgreich eingeführtes Produkt nachahmen und Ihnen unter Ausnutzung Ihres aufwendigen Marketings mit womöglich teuren Werbeaktionen Konkurrenz machen.

Was kann als Marke geschützt werden?

Grundsätzlich können in Deutschland als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung, sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben oder Farbzusammenstellungen, geschützt werden.

Wer kann eine Marke anmelden?

Grundsätzlich kann jede natürliche Person und jede juristische Person einen Markenschutz beantragen.

Über welche Marken kann ein Schutz erlangt werden?

Für einen Markenschutz in Deutschland gibt es die deutsche Marke, die Gemeinschaftsmarke oder die IR-Marke mit Schutzbereich für Deutschland (nach dem Madrider Markenabkommen bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen).