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LICHTENSTEIN
Lichtenstein ist Mitglied des Madrider Markenschutzabkommens und des Protokolls zum Madrider Markenschutzabkommen, so dass ein Markenschutz in Lichtenstein über die IR-Schutzausdehnung erlangt werden kann.
Eine internationale Registrierung mit Schutzwirkung für Liechtenstein hat dieselbe Wirkung wie die Hinterlegung beim Amt für Volkswirtschaft und die Eintragung im liechtensteinischen Register.
Verfahren der nationalen Markeneintragung in Lichtenstein
Für die Markenanmeldung in Lichtenstein ist das Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Geistiges Eigentum, zuständig.
Der Inhaber einer Marke, der in Liechtenstein weder einen Wohnsitz oder Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem geregelten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren vor den zuständigen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden nur teilnehmen, wenn er im Inland einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt als Vertreter bestellt hat. Die Vorlage einer einfachen Vollmacht reicht aus.
Widerspruch
Es gibt kein Widerspruchsverfahren.
Schutzdauer
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Die Eintragung kann gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Amtliche Anmeldegebühren
Die Hinterlegung einer Marke kostet 400 Schweizer Franken (einschliesslich der Klassengebühr bis zu drei Klassen). Für jede weitere Klasse ab der 4. Klasse ist eine weitere Gebühr von 50 Franken zu zahlen. (Stand Februar 2005)
Adresse
Amt für Volkswirtschaft
Fachbereich Geistiges Eigentum
Gerberweg 5
FL-9490 Vaduz
Tel: +423 236 68 79
Fax: +423 236 68 95
Internet: http://www.lbfl.li/
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ÖSTERREICH
Österreich ist Mitglied des Madrider Markenschutzabkommens, des Protokolls zum Madrider Markenschutzabkommen und der Europäischen Union.
Markenschutz in Österreich erlangt man durch eine Internationale Registrierung mit Schutzwirkung für Österreich, durch die Registrierung einer Gemeinschaftsmarke oder einen nationalen Markenschutz in Österreich.
Nationaler Markenschutz entsteht durch Eintragung oder durch Verkehrsgeltung.
Verfahren der Markeneintragung
Der Antrag wird beim Österreichischen Patentamt gestellt.
Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter. Die Vorlage einer einfachen Vollmacht reicht aus.
Jede Markenanmeldung wird auf die Einhaltung der Formalerfordernisse, auf Ähnlichkeit sowie auf Schutzausschließungsgründe geprüft.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 4 Monate.
Die Marke wird vor der Registereintragung im monatlich erscheinenden "Österreichischen Markenanzeiger" veröffentlicht.
Widerspruch
Es gibt kein Widerspruchsverfahren.
Schutzdauer
Die Schutzdauer einer Marke beträgt 10 Jahre und kann immer wieder durch Zahlung einer Erneuerungsgebühr um weitere 10 Jahre verlängert werden
Amtliche Gebühren
Im Anmeldeverfahren sind
1. Die Anmeldung einer österreichischen Marke kostet 84 Euro. (einschließlich der Klassengebühr für bis zu 3 Klassen) Für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse ist eine weitere Klassengebühr von 21 Euro zu zahlen.
2. Für die Eintragung der Marke ist eine Schutzdauer-, Ausfertigungs- und Veröffentlichungsgebühr von 174 Euro zu zahlen. Diese Gebühr wird zurückerstattet, wenn die Markenanmeldung nicht zur Registrierung führt.
(Stand Feb. 2005)
Adresse
Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien
Tel. : +43 (1) 53424 0
Fax: +43 (1) 53424 535
Internet: http://www.patentamt.at/
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SCHWEIZ
Die Schweiz ist Mitglied des Madrider Markenschutzabkommens und des Protokolls zum Madrider Markenschutzabkommen. Markenschutz erlangt man durch eine internationale Registrierung mit Schutzbereich für die Schweiz oder durch eine nationale Markenanmeldung beim Schweizer Markenamt, dem Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum.
Verfahren der Markeneintragung
Der Antrag wird beim Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum gestellt.
Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter. Die Vorlage einer einfachen Vollmacht reicht aus.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 6 Monate.
Gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr ist eine beschleunigte Prüfung des Antrags möglich.
Widerspruch
Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate ab der Veröffentlichung der Marke.
Schutzdauer
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab Hinterlegungsdatum und kann anschliessend beliebig oft um weitere zehn Jahre gegen Zahlung einer Gebühr verlängert werden.
Amtliche Anmeldegebühren
Die Hinterlegungsgebühr beträgt 700 CHF (einschließlich einer Klassengebühr für bis zu 2 Klassen). Für jede weitere Klasse ab der dritten Klasse ist eine zusätzliche Klassengebühr von 100 CHF zu zahlen.
Für die optionale beschleunigte Prüfung ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 400 CHF zu zahlen.
(Stand Feb. 2005)
Adresse
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Einsteinstrasse 2
CH-3003 Bern
Telefon +41 (0)31 325 25 25
Fax +41 (0)31 325 25 26
Internet: http://www.ige.ch
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