§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen Nach diesem Gesetz werden geschützt: 1. Marken, 2. geschäftliche Bezeichnungen, 3. geographische Herkunftsangaben. zurück zur Übersicht
Kontakt | Disclaimer | Impressum | Home © 2004 Anwaltskanzlei Heymel Köln