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MARKENSCHUTZ

MARKENGESETZ



§ 11 Agentenmarken

Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist.




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GESETZE
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Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA)
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