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MARKENSCHUTZ

MARKENGESETZ


§ 2 Anwendung anderer Vorschriften
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.





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GESETZE
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GemeinschaftsmarkenVO
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Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA)
Durchführungsverordnung zum MMA und PMMA
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