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MARKENSCHUTZ

MARKENGESETZ


§ 4 Entstehung des Markenschutzes

Der Markenschutz entsteht

  1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,

  2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder

  3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.




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GESETZE
Markengesetz
Markenverordnung
GemeinschaftsmarkenVO
Durchführungsverordnung zur GemeinschaftsmarkenVO
Madrider Markenabkommen (MMA)
Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA)
Durchführungsverordnung zum MMA und PMMA
Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG)