Verfahren der Markeneintragung
Eine deutsche Markenanmeldung ist beim Deutschen Patent- und Markenamtes zu beantragen.
Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter. Die Vorlage einer Vollmacht ist nicht nötig.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 6-12 Monate.
Gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr ist eine beschleunigte Prüfung des Antrags innerhalb von ca. 3-4 Monaten möglich.
Die Marke wird vor ihrer Registereintragung im wöchentlich erscheinenden Markenblatt veröffentlicht.
Widerspruch
Innerhalb einer Widerspruchsfrist von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung der Marke kann ein Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erheben.
Schutzdauer
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr um jeweils 10 Jahre möglich.
Anmeldegebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes
| » | Anmeldegebühr: | EUR 300,00 |
| » | Anmeldegebühr (optional): |
EUR 200,00 |
| » | jede weitere Klasse ab der 4. Waren-/ Dienstleistungsklasse: | EUR 100,00 |
Adresse:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80297 München
Tel. +49 8921954340
Fax +49 89 21952221
http://www.dpma.de


