Markenschutz - Auswirkungen der EU-Erweiterung auf die
Gemeinschaftsmarke
Am 1. Mai 2004 sind zehn neue Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei) der Europäischen Union beigetreten. Der Markenschutz aller Gemeinschaftsmarken, die vor dem Beitrittstermin angemeldet oder eingetragen worden sind, erstreckt sich automatisch auf das Gebiet der zehn neuen Mitgliedstaaten.
Diese Schutzerweiterung geschieht automatisch ohne weiteres Zutun des Markeninhabers. Zusätzliche Gebühren sind hierfür nicht zu zahlen. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, die Benutzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Beitrittsstaat zu untersagen.
Inhaber älterer Markenschutz- oder anderer Rechte hierzu gehören alle Rechte, welche bereits vor dem Beitrittsdatum in dem jeweiligen Beitrittsstaat eingetragen, angemeldet oder sonst wie erworben wurden können dem Inhaber einer Gemeinschaftsmarke die Benutzung der erstreckten Gemeinschaftsmarke entsprechend den jeweiligen nationalen markenrechtlichen Bestimmungen untersagen.