Die Benutzung einer beschreibenden Gattungsbezeichnung als Internetdomain stellt keine markenmäßige Benutzung dar (professional-nails.de)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.11.2006 (Az. I-20 U 73/06) bestätigt, dass die Verwendung einer beschreibenden Gattungsbezeichnung als Internetdomain keine markenmäßige Benutzung darstellt. Eine Markenverletzung liegt somit auch dann nicht vor, wenn die als Domain benutzte Bezeichnung (vorliegend professional-nails) als Wortmarke für die Waren/ Dienstleistungen eingetragen ist.
Im vorliegenden Fall hatte die Inhaberin der eingetragenen Gemeinschaftsmarke "Professional Nails" einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung der gleichnamigen Domain "professional-nails.de" geltend gemacht. Die Domain "professional-nails.de" wurd als Umleitung auf einen Internetshop verwendet, über welchen Produkte im Zusammenhang mit Fingernagelkosmetik angeboten wurden. Die Gemeinschaftsmarke "Professional Nails" ist eingetragen für identische Waren.
Das Gericht hat die Ansprüche der Markeninhaberin mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Verkehr in der Domain "professional-nails.de" eine Gattungsbezeichnung sehe und somit bereits keine markenmäßige Benutzung der Domain vorliegen würde.
Mit seinem Urteil hat das OLG Düsseldorf das in erster Instanz ergangene Urteil des LG Düsseldorf bestätigt.