Keine Markenverletzung durch Zeichen DDR und CCCP auf Kleidungsstücken
Die Verwendung der Zeichen DDR und CCCP auf Bekleidungsstücken verletzt nicht die für die Waren "Textilien" eingetragenen gleichnamigen Markenrechte. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08 CCCP und vom 14. Januar 2010 - I ZR 92/08 DDR entschieden.
Eine Markenverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint mit der Begründung, dass die Verbraucher die auf der Vorderseite von TShirts angebrachten Symbole ehemaliger Ostblockstaaten ausschließlich als dekoratives Element auffassen und in ihnen kein Produktkennzeichen sehen.