Neue Möglichkeiten für internationalen Markenschutz durch Verbindung von Gemeinschaftsmarkensystem und internationalem Markensystem
Inhaber und Anmelder von Gemeinschaftsmarken können ab 1. Oktober 2004 eine Ausdehnung ihres Markenschutzes auf das Gebiet von derzeit 64 Mitgliedsstaaten des Protokolls zum Madrider Markenabkommen beantragen. Umgekehrt bietet sich Anmeldern und Inhabern einer IR-Marke die Möglichkeit, den Schutzbereich ihrer Marke auf die europäische Gemeinschaft zu erweitern.
Hintergrund hierzu ist der Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Madrider Protokoll, welcher zum 1. Oktober 2004 wirksam wird. Damit können nunmehr die Vorteile beider Markensysteme kombiniert und ein erfolgreiches Markenmanagement weiter ausgebaut werden. Der Wert einer Marke kann hierdurch gesteigert und Kosten sowie Verwaltungsaufwand können gesenkt werden.