Streit um "Welt der Wunder"
Die Produktionsgesellschaft der Fernsehsendung "Welt der Wunder" hat vorerst die Namensrechte an "Welt der Wunder" zugesprochen bekommen.
In einem Eilverfahren entschied das Landgericht München, dass die Namensrechte der Produktionsgesellschaft zustehen, nicht aber dem Fernsehsender ProSieben. ProSieben hatte nach dem Wechsel der Sendung "Welt der Wunder" zu RTL II eine eigene gleichnahmige Sendung geplant.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Eine entgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.