Namensrechtsverletzung wegen Domainregistrierung

Entscheidung LG Köln zu einer Namensrechtsverletzung wegen Domainregistrierung

Landgericht Köln, Urteil vom 19. Dezember 2017 – 33 0 39/17

Gegenstand der Entscheidung war ein Anspruch auf Einwilligung in die Domainlöschung wegen Namensrechtsverletzung.

Die Klägerin, eine GmbH, hat Namensrechte wegen Registrierung einer gleichnamigen Domain geltend gemacht. Die Namensrechte der Klägerin bestehen seit dem Jahr 2004. Die streitgegenständliche Domain wurde vom Beklagten im Jahr 2008 auf sich registriert, wobei nicht klar ist, ob es sich um eine Übertragung oder eine Neuregistrierung gehandelt hat. Zuvor war die Domain auf verschiedene Domaininhaber registriert, die erste Registrierung erfolgte im Jahr 1995 durch einen unbeteiligten Dritten. Entgegenstehende Namensrechte des Beklagten bestehen nicht.

Das Landgericht Köln hat die Klage zurückgewiesen. Zwar könne sich die Klägerin auf Namensrecht berufen. Allerdings falle die vorzunehmende Interessenabägung zu Lasten der Klägerin aus, da die Domain bereits vor Entstehung des Namensrechts registriert war. Es sei nicht ersichtlich, weshalb sich die Lage zugunsten der Klägerin allein dadurch verschieben sollte, daß eine Übertragung der Domain auf den Beklagten erfolgte. Das Landgericht hat sich hier auf die Entscheidung des BGH zu afilias.de (BGH, Urt. V. 24.04.2008, I ZR 159/05, BeckRS 2008, 21615, Rn. 33 – afilias.de) gestützt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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