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Markenrecherche: Was zu beachten ist

Wofür ist eine Markenrecherche erforderlich?

Eine Markenrecherche sollte grundsätzlich immer durchgeführt werden, bevor ein neuer Unternehmensname, eine neue Marke, eine neue Internetdomain oder ein neuer Produktname festgelegt wird.

Mit einer Markenrecherche wird geprüft, ob die neue Wunschbezeichnung gegen bereits eingetragene Marken verstößt bzw. ob eine Verwechslungsgefahr zu bereits bestehenden Markenrechten besteht.

Das Markenamt prüft im Rahmen einer Markenanmeldung nicht, ob die angemeldete Marke bereits als identische oder ähnliche Marke geschützt ist, also ob eine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Markenrechten besteht.

Um eine Kollision mit bereits bestehenden älteren Markenrechten zu vermeiden, ist daher grundsätzlich die Durchführung einer Markenrecherche zu empfehlen.

Daneben ist gegebenenfalls auch eine Recherche nach Firmennamen oder weiteren Kennzeichenrechten (Werktiteln) zu empfehlen.

Relevante Schutzbereiche ermitteln

Eine solche Markenrecherche sollte in allen für die Markenanmeldung relevanten Markenregistern durchgeführt werden. Bei einer deutschen Markenanmeldung sind das die Bestände der Deutschen Marken, der Gemeinschaftsmarken und die IR-Marken mit Schutzbereich für Deutschland.

Bei internationalen Markenanmeldungen ist eine Recherche in allen relevanten Markenregistern oftmals mit sehr hohen Kosten verbunden. In einem solchen Fall ist abzuwägen, ob eine Markenrecherche auf die Markenbestände der wichtigsten Länder beschränkt werden sollte.

Auch nach ähnlichen Marken muss recherchiert werden

Schließlich ist grundsätzlich zu empfehlen, die Markenrecherche nicht auf identische Bezeichnungen zu beschränken, sondern auch nach ähnlichen eingetragenen und angemeldeten Marken zu recherchieren. Schließlich kann eine Verwechslungsgefahr auch dann bestehen, wenn die Wunschbezeichnung nur geringe Abweichungen in Klang oder Schreibweise zu bereits vorhandenen Markenrechten aufweist.

So wurde z.B. eine Ähnlichkeit bejaht zwischen den Zeichen

„HEITEC“ und „HAITEC“;
„METRO“ und „ROLLER’s Metro“;
„MEY“und „Ella May“.

Im Internet werden bereits verschiedene Recherchemöglichkeiten zur Verfügung gestellt, etwa vom Deutschen Patent- und Markenamt, vom Harmonisierungsamt oder der WIPO. Allerdings ermöglichen diese Recherchedatenbanken keine Recherche nach ähnlichen Zeichen.

Grundsätzlich sollte daher immer eine professionelle Recherche durch einen zuverlässigen Recherchedienstleister durchgeführt werden.

Auswertung der Rechercheergebnisse

Insbesondere bei der Recherche nach ähnlichen Bezeichnungen fallen die Markenrechercheergebnisse oftmals sehr umfangreich auf. Diese Ergebnisse müssen ausgewertet und die Verwechslungsgefahr zu den ermittelten Treffern bewertet werden. Hierbei sind verschiedene Aspekte zu beachten, wie z.B. der Grad der Zeichenähnlichkeit und der Grad der Ähnlichkeit hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen.

Da die Beantwortung der Frage einer Werwechslungsgefahr sehr schwierig ist, sollte grundsätzlich Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden.

kostenfreie Recherchedatenbanken

Viele Markenämter bieten im Internet kostenfreie Recherchedatenbanken an, mit welchen nach angemeldeten und eingetragenen Marken recherchiert werden kann. Diese Datenbanken bieten eine gute Möglichkeit, im Rahmen einer Markenentwicklung schnell und kostenfrei nach bereits vorhandenen identischen und stark ähnlichen marken zu recherchieren. Allerdings ist hiermit für den Laien nur schwer oder gar nicht eine Ähnlichkeitsrecherche möglich.

TMView

DPMAregister des Deutschen Patent- und Markenamtes

eSearch plus des EUIPO für Unionsmarken

TESS- Datenbank des US-amerikanischen Markenamtes USPTO

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Rechtsanwalt Heymel: