Deutsche Marke anmelden und schützen

Marke schützen in Deutschland

Verfahren der Markenanmeldung

Um eine Marke in Deutschland zu schützen kann eine deutsche Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt werden. Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter. Die Vorlage einer Vollmacht ist nicht nötig. Als Marke schützen lassen sich unterschiedlichste Markenformen (Wortmarke, Bildmarke, Wortbildmarke, dreidimensionale Marken etc.)

Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 3-12 Monate.

Gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr ist eine beschleunigte Prüfung des Antrags möglich. Die Markenanmeldung soll dann binnen 3 Monaten erfolgen. Oft ist im Falle einer beschleunigten Markenanmeldung mit einer Markeneintragung bereits binnen ein bis zwei Monaten zu rechnen.

Die Marke wird vor ihrer Registereintragung im wöchentlich erscheinenden Markenblatt veröffentlicht.

Widerspruch gegen Markeneintragung (Markenwiderspruch)

Wird die Marke nach Markenanmeldung vom Amt eingetragen, beginnt ab Veröffentlichung der Markeneintragung eine dreimonatige Widerspruchsfrist zu laufen. Innerhalb einer Widerspruchsfrist von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Eintragung der Marke kann ein Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erheben.

Schutzdauer der Marke

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Markenverlängerung ist gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr um jeweils 10 Jahre möglich.

Anmeldegebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes

»Anmeldegebühr:EUR 290,00
»Beschleunigte Anmeldung (optional):
EUR 200,00
»jede weitere Klasse ab der 4. Waren-/ Dienstleistungsklasse: EUR 100,00

Adresse:

Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80297 München
Tel. +49 8921954340
Fax +49 89 21952221