IR-Marke – Internationaler Markenschutz

[vc_row][vc_column][title]Die IR-Marke[/title][vc_separator][/vc_column][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Internationaler Markenschutz nach dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen

Der Schutzbereich einer einer deutschen Marke oder einer Unionsmarke kann durch eine internationale Registrierung auf zahlreiche weitere, ausländische Staaten ausgedehnt werden. Derzeit sind 114 Länder bzw. 98 Mitglieder am Madrider Markenabkommen und dem Protokoll  zum Madrider Markenabkommen beteiligt.

Grundsätzlich können für einen internationalen Markenschutz auch andere nationale Markenanmeldungen über das IR-Markensystem ausgedehnt werden. Hierfür ist jedoch zumindest eine Niederlassung in dem Land der Basismarkenanmeldung erforderlich.

Die IR-Marke wird in ein internationales Register eingetragen, welches von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization – WIPO / Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle – OMPI) geführt wird. Grundsätzlich erfolgt die internationale Registrierung mit dem Datum, an dem der Antrag auf internationale Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (oder dem sonstigen zuständigen Amt) eingegangen ist.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, für die internationale Registrierung den Zeitrang oder die Priorität der deutschen Marke (bzw. der jeweiligen basismarke) in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag auf internationale Registrierung innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der deutschen Marke beim Deutschen Markenamt eingereicht wird.

Kosten

Die amtlichen Kosten der WIPO für einen internationalen Markenschutz nach dem Madrider Markenabkommen bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen  Markenanmeldung können Sie unter diesem Link bei der WIPO selbst ermitteln.

Da der Antrag auf internationale Registrierung über das Büro der Basismarke einzureichen ist, kommen für das jeweilige Amt noch zusätzliche Kosten hinzu. Bei der deutschen Marke beläuft sich die Weiterleitungsgebühr auf 180,00 EUR. Bei der Unionsmarke betragen die Weiterleitungsgebühren 300,00 EUR.

Adresse

Sector of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications
World Intellectual Property Organization
34, chemin des Colombettes, P.O. Box 18,
1211 Geneva 20, Switzerland
Tel.: (41-22) 338 9111
Fax.: (41-22) 740 1429

Internet: http://www.wipo.int/

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Bei der Auswahl der Basismarke gilt es zu beachten, dass die internationale Registrierung binnen der ersten Jahre von der Basismarke abhängig ist. Kippt die Basismarke, wird auch die internationale Marke gelöscht. Es ist zwar möglich, die internationale Marke in Auslandsmarken umzuwandeln. Dies ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden.

Wir empfehlen daher, als Basismarke eine nationale Marke auszuwählen, da der Angriffsbereich hier wesentlich kleiner ist als bei einer Unionsmarke.
Die Basismarke sollte in jedem Fall gut recherchiert werden.

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