Unionsmarke (vormals Gemeinschaftsmarke)

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Die Unionsmarke

Grundlagen
Für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft bietet die Unionsmarke (vormals EU-Gemeinschaftsmarke) einen Markenschutz für alle Beitrittsländer, was insbesondere nach der EU-Erweiterung eine besonders günstige Möglichkeit für einen sehr weitreichenden Markenschutz darstellt. Nach dem Beitritt der EU zum Madrider Markenprotokoll bieten sich nunmehr zudem weitere Möglichkeiten für eine internationale Schutzerweiterung. So kann eine Unionsmarke auch über das Madrider Markensystem (als sogenannte IR-Marke) registriert werden.

Anmeldeverfahren/ Widerspruch
Bei der Unionsmarke ist das EUIPO (vormals Harmonisierungsamt) in Alicante als einzige Behörde für die Prüfung der Markenanmeldung zuständig. Die Anmeldung wird zunächst vom EUIPO geprüft. Wenn keine Schutzhindernisse seitens des EUIPO festgestellt werden, wird die marke veröffentlicht. Mit Veröffentlichung der Markenanmeldung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist zu laufen, binnen welcher Inhaber älterer Rechte Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen können. Solche älteren Rechte können eingetragene Marken sein. Es sind aber auch andere Rechte wie nicht eingetragene Unternehmenskennzeichenrechte oder nicht eingetragene Markenrechte für einen Widerspruch geeignet. Da solche Rechte nicht zuverlässig recherchiert werden können, muss ein solches Risiko immer mit einkalkuliert werden. Im Gegensatz zur IR-Markenanmeldung, bei welcher ein Widerspruch auf ein Land begrenzt werden kann, gefährdet ein einzelner Widerspruch die gesamte Unionsmarke. Hat der Widerspruch Erfolg, ist die gesamte Unionsmarke zu löschen. Die Unionsmarke kann aber in nationale Marken – oder wenn die Registrierung über das Madrider Markensystem erfolgt ist – auch in IR-Marken umgewandelt werden, was regelmäßig jedoch mit weiteren Kosten verbunden ist.

Schutzdauer
Die Schutzdauer der Unionsmarke beträgt 10 Jahre und kann gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.

Amtliche Anmeldegebühren ab dem 23.03.2016

 

» Anmeldegebühr:EUR 1.000,00
» Anmeldegebühr bei e-filing:EUR 850,00
» Gebühr für die zweite Klasse:EUR 50,00
» jede weitere Klasse ab
der 3. Klasse:
EUR 150,00


Adresse
EUIPO
Avenida de Europa, 4
E-03008 Alicante
SPANIEN

Internet: http://oami.europa.eu/

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Vor Anmeldung der Unionsmarke ist zu bedenken, wie wichtig die Marke für das Unternehmen ist. Anhand der Bedeutung sollte der Weg der Markenregistrierung gewählt werden. Bei bedeutenden Marken kann es sinnvoll sein, die Unionsmarke über das Madrider Markensystem zu registrieren. Wenn dann ein Widerspruch aus einem Land erfolgreich gegen die Marke sien sollte, kann die Marke für die verbleibenden Länder über das IR-Markensystem ausgedehnt werden, was erheblich günstiger ist als z.B. eine Umwandlung in Auslandsanmeldungen. In jedem Fall sollte eine gründliche Markenrecherche durchgeführt werden.

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