Firmennamen schützen

In aller Kürze


Sie wollen Ihren Firmennamen schützen lassen?

Wir schützen Ihren Firmennamen:
– Kostenlose Erstberatung und bundesweite Beratung
– professionelle Hilfe vom Fachanwalt
– Profitieren Sie von mehr als 20 Jahren Berufserfahrung


Firmennamen schützenfirmennamen schützen

Der Schutz von Firmennamen (Firma), Unternehmenskennzeichen, besonderen Geschäftsbezeichnungen ist markenrechtlich in § 5 MarkenG geregelt. Im HGB steht der Firmenname unter § 17 HGB.

Ein Firmenname muss zum Schutz nicht in einem (Handels-)Register eingetragen werden.

Ein Unternehmenskennzeichenschutz entsteht grundsätzlich bereits durch die Benutzung von Namen, Firma oder einer sonstigen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens im geschäftlichen Verkehr. Eine gesonderte Registrierung ist hierfür nicht erforderlich.

Das Problem bei solchen Unternehmenskennzeichen besteht jedoch oftmals darin, dass im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung eine Benutzung des Unternehmenskennzeichens in dem erforderlichen Umfang nachgewiesen werden muss. Außerdem beschränkt sich der Firmennamenschutz auf identische bzw. ähnliche Branchen. Dies bedeutet, dass der Schutz des Firmennamens auf die Branche bzw. geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens beschränkt ist.

Beispiel: Aus einem Firmennamenschutz (Unternehmenskennzeichenschutz) einer Werbeagentur kann gegen gleichnamige Namen/ Kennzeichen anderer Werbeagenturen vorgegangen werden. Eine Verwendung des gleichen Namens durch ein IT-Unternehmen kann dagegen unter Umständen nicht untersagt werden.

Darüber hinaus beschränkt sich der Schutzbereich von Unternehmenskennzeichen/ Firmennamen  oftmals auf einen eingeschränkten regionalen Bereich. So kann z.B. der Bäckerladen um die Ecke einen Unternehmenskennzeichenschutz für einen Stadtteil erlangt haben, wobei ein bundesweiter Schutz nicht besteht.

Durch die Eintragung eines Firmennamens ins Handelsregister wird ein Kennzeichenschutz begründet. Hier besteht regelmäßig ein Schutz innerhalb des Handelsregisterbezirks. Bei bundesweiter Benutzung kann auch ein bundesweiter Schutz entstehen.

Firmennamen schützen zusätzlich als Marke?

Will man mit seinem Unternehmen überregional, bundesweit oder sogar international tätig werden, empfiehlt sich zum Schutz des Firmennamens eine Markenanmeldung. Durch die Anmeldung von nationalen oder internationalen Marken kann man einen Firmennamen umfangreich und sehr effizient schützen. Der Firmenname wird dann zusätzlich durch eine Marke geschützt. Der Schutzbereich einer Marke ist nicht deckungsgleich mit dem Schutzbereich des Firmennamens. Firmennamenschutz und Markenschutz bestehen dann nebeneinander.

firmennamen schützenVorteile eines zusätzlichen Markenschutzes

  • Der Markenschutz kann breiter aufgestellt werden als der Firmennamenschutz.
  • Der Markenschutz bietet einen zusätzlichen Schutz zum Firmennamenschutz.
  • Der Markenschutz kann unabhängig von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens für sämtliche Waren/ Dienstleisrtungen erlangt werden. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn für die Zukunft eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit angedacht ist.
  • Marken können im Gegensatz zu Unternehmenskennzeichen/ Firmennamen ohne weiteres lizenziert oder übertragen werden. Bei Firmennamen ist grundsätzlich eine Übertragung des Geschäftsbetriebs erforderlich.
  • Es können einzelne Bestandteile des Firmennamens geschützt werden.

Firmennamen schützen als Marke – Kosten

Die Kosten für einen Markenschutz sind oftmals geringer als die Schaltung einer einzigen Werbeanzeige in einer Zeitung.

Beispielsweise kostet die Anmeldung einer deutschen Marke innerhalb von drei Waren-/ Dienstleistungsklassen gerade einmal 290,00 EUR amtliche Gebühren.

Ohne Absicherung eines Firmennamens passiert es nicht selten, dass sich das Unternehmen plötzlich umbenennen muss und hohe Kosten für die Umstellung von Namen und Werbematerialien zahlen muss. (siehe Abmahnung Markenrecht)

Wichtig bei der Wahl eines neuen Firmennamens ist in jedem Fall eine Recherche nach bereits angemeldeten oder eingetragenen fremden Kennzeichen (Markenrecherche, Handelsregisterrecherche).

Firmenname international als Marke schützen

Der Firmenname kann auch international durch eine Marke abgesichert werden. Hierzu bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

Firmennamen als Marke im Ausland schützen

Der Firmenname kann als Marke direkt zum Register des benötigten Landes geschützt werden. Jedes Land hat ein eigenes Markenregister, bei welchem eine Marke angemeldet werden kann. Hierzu wird in den meisten Fällen ein Vertreter vor Ort notwendig sein.

Firmennamen schützen als Unionsmarke

Einen Schutz für die gesamte europäische Union (EU) erhalten Sie mit der Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke). Die Unionsmarke wird beim EUIPO angemeldet. Der Vorteil ist, dass mit nur einer einzigen Anmeldung und recht geringen Kosten ein Markenschutz für alle EU-Länder erreicht werden kann. Die amtlichen Grundgebühren einer Unionsmarke liegen beispielsweise bei 850 EUR.

Firmennamen schützen weltweit

Über das IR-Markensystem kann der Firmenname für über 150 Länder geschützt werden. Das IR-Markensystem bezeichnet das Madrider Markenabkommen bzw. das Protokoll zum Madrider Markenabkommen. Voraussetzung für eine internationale Registrierung ist eine bestehende sogenannte Basismarke, welche anschließend über das IR-Markensystem auf weitere Länder ausgeweitet wird. Für deutsche Unternehmen bietet sich für eine Basismarke eine deutsche marke oder auch eine Unionsmarke an.

Marke schützen – brauche ich einen Anwalt?

Grundsätzlich kann ein Markenschutz ohne Anwalt angemeldet werden. Für Markenanmeldung muss lediglich ein Formular ausgefüllt und beim zuständigen Markenamt eingereicht werden. Allerdings sind im Vorfeld einer Markenanmeldung viele Fragen zu klären. Die Klärung der Fragen fordert spezielle Kenntnisse im Markenrecht. Ein Anwalt für Markenrecht Markenanwalt kann hierzu wertvolle Unterstützung leisten.

Bitte immer beachten – Markenrecherche durchführen

Bitte vor der Wahl eines Firmennamens – egal ob mit oder ohne Markenanmeldung – immer eine Markenrecherche durchführen.

Eine Markenrecherche ist in jedem Fall wichtig, da nur so eine Kollisionsgefahr zu bereits angemeldeten oder eingetragenen Marken und auch Unternehmenskennzeichen minimiert werden kann.

Hierzu haben wir mehr in unserem Beitrag zur Markenrecherche zusammengestellt.

Bei Fragen stehen wir gerne beratend zur Verfügung. Telefonisch stehen wir unter 0221 29780954 zur Verfügung.

Wenn wir für Sie Ihren Firmennamen schützen lassen sollen:

Wir sind seit mehr als 20 Jahren auf den Bereich des Markenrechts spezialisiert. Wir unterstützen Sie beratend bei einem effektiven Schutz Ihres Firmennamens. Gerne stehen wir Ihnen auch für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.

Zur unverbindlichen Anfrage für eine kostenfreie Erstberatung