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Markenrecherche – Markennamen prüfen

Markenrecherche – wichtiger Bestandteil für jede Markenanmeldung und jeden Firmennamen

Mit einer Markenrecherche wird geprüft, ob das gewünschte Zeichen bereits durch einen anderen Inhaber geschützt ist. Eine sorgfältige Markenrecherche ist daher eine wichtige Grundlage vor der Anmeldung einer Marke oder der Wahl eines Firmennamens.

Bei einer Markenanmeldung prüft das Markenamt nicht, ob die angemeldete Marke bereits als identische oder ähnliche Marke geschützt ist, also ob eine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Markenrechten besteht. Daher ist es wichtig, dass jeder, der eine neue Marke anmelden will, eine sorgfältige Markenrecherche durchführt. Eine Markenrecherche sollte zudem auch vor der Festlegung auf einen neuen Firmennamen oder einer sonstigen geschäftlichen Bezeichnung durchgeführt werden.

Um eine Kollision mit bereits bestehenden älteren Markenrechten zu vermeiden, ist daher grundsätzlich die Durchführung einer Markenrecherche zu empfehlen.

In aller Kürze:

Tipps zur Markenrecherche

Markenrecherche – Was ist das?

Mit einer Markenrecherche wird geprüft, ob eine Bezeichnung oder ein sonstiges Markenzeichen (z.B. Logo) bereits als Marke geschützt ist. Hierzu werden die relevanten Markenregister durchsucht. Recherchiert werden können die neu angemeldeten und die bereits eingetragenen Marken. Im Rahmen einer Markenrecherche kann auch geprüft werden, ob ein Name bereits als Firmenname registriert ist. Hierzu kann in den relevanten Handelsregistern nach veröffentlichten Firmennamen recherchiert werden.

Vor Markenrecherche relevante Schutzbereiche ermitteln

Eine Markenrecherche sollte in allen für die Markenanmeldung relevanten Markenregistern durchgeführt werden. Bei einer deutschen Markenanmeldung sind das die Bestände der Deutschen Marken, der Gemeinschaftsmarken und die IR-Marken mit Schutzbereich für Deutschland.

Bei internationalen Markenanmeldungen kommen weitere Register hinzu. Bei einer Unionsmarkenanmeldung sind die Schutzbereiche aller 27 EU-Länder betroffen. Dies bedeutet, dass neben den deutschen Marken, den Unionsmarken und den IR-Marken mit Schutzbereich für Deutschland auch die nationalen Register aller EU-Länder zu recherchieren sind. Bei internationalen Markenanmeldungen sind die Kosten einer umfassenden Markenrecherche daher grundsätzlich mit sehr hohen Kosten verbunden. Aus Kostengründen kann abgewogen werden, ob eine Markenrecherche auf die Markenbestände der wichtigsten Länder beschränkt wird.


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Markenrecherche – Relevante Waren und Dienstleistungen vorab ermitteln

Ebenfalls vor Durchführung einer Markenrecherche zu ermitteln sind die relevanten Waren und Dienstleistungen. Eine Verwechslungsgefahr zu älteren Marken beurteilt sich anhand der Zeichenähnlichkeit und einer Waren-/ Dienstleistungsähnlichkeit zu älteren Marken. Die Zeichenähnlichkeit und die Waren-/ Dienstleistungsähnlichkeit steht in einer Art Wechelwirkung: Besteht etwa zwischen den Zeichen eine hochgradige Ähnlichkeit, darf zwischen den Waren und Dienstleistungen keine Ähnlichkeit bestehen. Das gleiche gilt umgekehrt. Daher ist es wichtig, vor Durchführung einer Markenrecherche zu prüfen, für welche Waren oder Dienstleistungen die eigene Marke benötigt wird.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Klassifizierungsdatenbank TM|class, innerhalb welcher Sie nach passenden Waren/ Dienstleistungen recherchieren können:

Datenbank für die Suche nach Waren und Dienstleisungen – Klassifizierungsassistent

Markenrecherche – Ähnlichkeitsrecherche ist wichtig!

Schließlich ist darauf zu achten, dass die Markenrecherche nicht auf identische Bezeichnungen beschränkt ist. Neben identischen Bezeichnungen sind auch ähnliche ältere Bezeichnungen relevant. Daher muss eine sorgfältige Markenrecherche die Recherche nach identischen und ähnlichen angemeldeten und eingetragenen Marken umfassen. Schließlich kann eine Verwechslungsgefahr auch dann bestehen, wenn Ihre anzumeldende Bezeichnungen nur geringe Abweichungen in Klang oder Schreibweise zu bereits vorhandenen Markenrechten besteht.

Markenrecherche – Auswertung der Rechercheergebnisse

Die Auswertung der Ergebnisse einer markenrecherche erfordert markenrechtliche Fachkenntnisse. Die im Rahmen einer Markenrecherche ermittelten Ergebnisse müssen ausgewertet und die Verwechslungsgefahr zu den ermittelten Treffern bewertet werden. Hierbei sind verschiedene Aspekte zu beachten, wie z.B. der Grad der Zeichenähnlichkeit und der Grad der Ähnlichkeit hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen.

Insbesondere bei der Recherche nach ähnlichen Bezeichnungen fallen die Markenrechercheergebnisse oftmals sehr umfangreich auf. Es werden oftmals über 100 Treffer ermittelt, welche ausgewertet und hinsichtlich einer Verwechslungsgefahr beurteilt werden müssen. Hier ist grundsätzlich zu empfehlen, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da für die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr markenrechtliche Kenntnisse erforderlich sind. So sind auf der einen Seite die Ähnlichkeiten zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen zu bestimmen. Hierfür gibt es im wesentlichen dreu Kriterien: 1. Phonetische Ähnlichkeit 2. Schriftbildliche Ähnlichkeit 3. begriffliche Ähnlichkeit. Bei der phonetischen Ähnlichkeit sind beispielsweise die Zeichen anhand der Silbenanzahl und der Vokalfolge zu beurteilen. Hierbei sind besondere Grundsätze zu beachten, etwa dass der Wortanfang grundsätzlich stärker von den angesprochenen Verkehrskreisen beachtet werden.

Auf der anderen Seite muss die Ähnlichkeit zwischen den Waren und Dienstleistungen bestimmt werden. Hier gilt es zu beaxchten, dass klassenübergreifend Ähnlichkeiten bestehen können. Auf der anderen Seite bestehen zwischen einigen Waren/ Dienstleistungen innerhalb einer gleichen Warenklasse keine Ähnlichkeiten.

Ein sehr hilfreiches Too, für die Beurteilung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit ist eine Datenbank, welche untder dem folgenden Link abgerufen werden kann:

CF Similarity – Suchprogramm zur Beurteilung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit

 

 


Beispiel für eine Markenverletzung

Der Bundesgerichtshof hat eine Verwechslungsgefahr zwischen den Wortbildmarken „GOURMET BIO“ und „BioGourmet“ bejaht. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die Bezeichnungen zueinander hochgradig ähnlich sind und zwischen den Dienstleistungen eine Ähnlichkeit bestehe. (BGH, Beschl. v. 14. 1. 2016 – I ZB 56/14)


Internationale Markenrecherche

Bei der Anmeldung einer internationalen Marke sind grundsätzlich vorab alle einschlägigen Markenregister zu prüfen. Bei Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke sind das die Register der IR-Marken, der Gemeinschaftsmarken sowie alle nationalen Register der 27 EU-Mitgliedsländer.

Recherchedatenbanken für die Markenrecherche

Es gibt im Internet verschiedene Recherchedatenbanken, in welchen kostenlos recherchiert werden kann.

Markenrecherche – Kann man diese selbst durchführen?

Es gibt im Internet mehrere gute Datenbanken, in welchen man sehr gut kostenlos vorab nach bereits vorhandenen Marken recherchieren kann. Warum man zusätzlich eine professionelle Markenrecherche durchführen sollte? Hierzu mehr in meinem Video. Es ist nämlich gar nicht so einfach, auch ähnliche Bezeichnungen uverlässig zu recherchieren. Recherchetools wie TMView bieten zwar auch eine sogenannte unscharfe Suche, allerdings werden auch mit dieser Suchoption oftmals nicht alle relevanten Marken ermittelt.

Zudem bedarf es für die Auswertung und die Beurteilung einer Verwechslungsgefahr einiger rechtlicher Erfahrung im Bereich des Markenrecht.s Es gibt sehr viel Rechtsprechung zum Thema Zeichenähnlichkeit/ Waren-/ Dienstleistungsähnlichkeit/ Kennzeichnungskraft etc. Zudem weicht die deutsche Rechtsprechung ab von der Entscheidungspraxis des EUIPO bzw. des EuG. Das EUIPO bejaht eine Zeichenähnlichkeit regelmäßig bereits bei Übereinstimmung eines Wortbestandteils wie bei Matratzen ./. Matratzen Concord. Letztlich sollte jeder für sich selbst beurteilen, wie wichtig ihm seine Marke ist. Hierbei sollte aber immer berücksichtigt werden, dass die Marken das Aushängeschild sind und ein plötzliches Verbot der Nutzung eine einschneidende Erfahrung ist.

Welches Risiko besteht bei nicht sorgfältiger oder unterbliebener Markenrecherche?

Wer sich ohne Markenrecherche auf eine Marke oder einen Firmennamen festlegt, riskiert den Verlust des eigenen Markenrechte bzw. Unternehmenskennzeichenrechts. Es passiert nicht selten, dass die Benutzung der Marke oder des Firmennamens binnen weniger Tage durch ein gericht untersagt wird. Dies kann im schlimmsten Fall einen Produktionsstopp und Verlust von Markenware zur Folge haben. Im Falle einer markenverletzung muss bereits aujsgelieferte Ware unter Umständen zurückgerufen werden, etwa aus dem Handel. Es drohen Schadensersatzansprüche, Geschäftspapiere, Werbematerialien, Produktgestaltungen oder Webseiten dürfen plötzlich nixcht mehr verwendet werden.

Markenrecherche – Ablauf

Wenn wir für Sie eine Markenrecherche übernehmen, prüfen wir regelmäßig mit einer Identitätsrecherche, ob es bereits identische eingetragene Marken gibt. Hiermit ebenfalls recherchieren lassen sich solche Marken, welche Ihre Wunschbezeichnung identisch beinhalten.

Wenn bei der Identitätsrecherche keine relevanten Treffer ermittelt werden, erfolgt grundsätzlich die Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche. Hierfür greifen wir auf einen professionellen namenhaften Recherchedienstleister zurück. Die anfallenden Recherchekosten reichen wir durch. Für unsere Tätigkeit zahlen Sie nach Aufwand.

Markenrecherche – Wir für Sie

Wir beraten seit mehr als 20 Jahren in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Gerne stehen wir für eine Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns hierzu einfach an unter 0221 09780954 oder schicken Sie uns eine Anfrage. Nutzen Sie auch unser Formular für eine kostenfreie Erstberatung.