Ein Designschutz kann in Deutschland durch die Anmeldung eines Designs (früher Geschmacksmuster) beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangt werden.
Daneben ist auch die Anmeldung eines europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmusters möglich, welches einen Schutz für alle EU-Länder entfaltet.
Beim Designschutz ist zu beachten, dass sowohl das deutsche Design als auch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht geprüfte Rechte sind, welche jedoch bestimmten Schutzvoraussetzungen unterliegen. Fehler bei der Anmeldung können dazu führen, dass das Design oder das Gemeinschaftsgeschmacksmuster auf Antrag gelöscht wird.
Der Vorteil eines Designschutzes ist, dass dieser sehr kostengünstig erworben werden kann.