Markenschutz-Erlangung

Die Erlangung von Markenschutz

Für die Erlangung eines Markenschutzes gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Zum einen entsteht der Markenschutz durch Eintragung einer Marke nach erfolgter Anmeldung.

In Deutschland und einigen anderen Ländern entsteht darüber hinaus ein Markenschutz durch Verkehrsgeltung einer Marke durch Benutzung, also auch ohne Eintragung. Entscheidend hierfür ist in Deutschland, dass die Marke innerhalb der beteiligten Verkehrskreise eine sogenannte Verkehrsgeltung erlangt hat. Der Nachweis einer Verkehrsgeltung muss von dem Markeninhaber selbst erbracht werden.

Darüber hinaus genießt in Deutschland auch die sog. notorisch bekannte Marke einen Markenschutz. Eine notorisch bekannte Marke liegt dann vor, wenn es sich um eine im Ausland benutzte Marke handelt, welche auch in Deutschland eine überragende Bekanntheit genießt. Ein solche Markenschutz trifft regelmäßig nur auf überragende Weltmarke zu.

In Deutschland genießen auch geschäftliche Bezeichnungen und Werktitel einen Schutz nach dem Markenrecht. Dieser Schutz ist oftmals jedoch nicht so umfangreich wie der Schutz einer Marke. Darüber hinaus ergeben sich bei geschäftlichen Bezeichnungen und Werktiteln oftmals Probleme für den Nachweis des Schutzumfangs sowie des Entstehungsdatums des Schutzrechts.