Erstbegehungsgefahr durch Messe-Präsentation
Keine Erstbegehungsgefahr durch bloße Präsentation einer Ware auf einer Süßwarenmesse Eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern folgt nicht ohne weiteres aus der Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer...