Schutzfähigkeit von „Fack Ju Göhte“

Kein Markenschutz für „Fack Ju Göhte

Die Bezeichnung „Fack Ju Göhte“ ist nach einer Entscheidung des europäischen Gerichts nicht als Marke eintragungsfähig.

Als Begründung wurde angeführt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise die Aussprache des Wortbestandteils „Fack Ju“ so wahrnehmen, als sei er identisch mit dem englischen Ausdruck „fuck you“, so dass er dieselbe Bedeutung habe. Der Ausdruck „fuck you“ stelle nicht nur eine geschmacklose, sondern auch eine anstößige und vulgäre Beleidigung dar. Der ergänzende Bestandteil „Göhte“, mit dem ein hochangesehener Schriftsteller wie Johann Wolfgang von Goethe posthum in herabwürdigender und vulgärer Weise verunglimpft werde, noch dazu in fehlerhafter Rechtschreibung, könne vom verletzenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Charakter der Beschimpfung „Fack Ju/fuck you“ keinesfalls ablenken. Dementsprechend sei das angemeldete Zeichen nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung auszuschließen.

EuG Urteil 24. Januar 2018, T‑69/17

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