Firmenname als Marke

Schutz eines Firmennamens mittels einer Marke

Einen Firmennamen kann man grundsätzlich auch als Marke schützen. Bei einem solchen Schutz genießt der Firmenname alle Vorteile einer Marke.

Dies bedeutet, der Firmenname kann mittels der Marke frei übertragen werden, eine Lizenzierung ist möglich.

Darüber hinaus genießt ein als Marke geschützter Firmenname einen Schutz in der durch die Marke geschützten Region, etwa bei einer deutschen Marke für das gesamte Bundesgebiet oder bei einer internationalen Marke einen entsprechenden Schutz im Ausland.

Ebenfalls von Vorteil ist, dass der Markenschutz weiter reichen kann als der Unternehmenskennzeichenschutz. Eine Marke wird geschützt für konkrete Waren und Dienstleistungen, welche bei Anmeldung der Marke festzulegen sind. Der Unternehmenskennzeichenschutz beschränkt sich dagegen auf die sogenannte Branchennähe, was bedeutet, dass nur branchengleiche Verletzungshandlungen umfasst werden. Von der Branchennähe nicht umfasst werden dagegen sogenannte Hilfsdienstleistungen, welche vom Unternehmen zwar durchgeführt werden aber nicht vorrangig den eigentlichen Leistungen zuzurechnen sind.

Zur Erlangung eines Markenschutzes sind alle Erfordernisse einer Marke zu beachten.

Wichtig für eine Erhaltung eines als Marke geschützten Firmennamens ist die entsprechende rechtserhaltende Benutzung des Firmennamens. Dies bedeutet, dass der Firmenname auch markenmäßig genutzt werden muss. Eine ausschließliche Nutzung als Unternehmensname genügt der Benutzungspflicht einer Marke dagegen nicht, was zu einem Verlust des Markenrechts führen kann.