Professionelle Markenüberwachung für Ihre wertvollen Marken

Markenüberwachung | warum?

Allein beim Deutschen Patent- und Markenamt werden monatlich annähernd 6.000 Marken neu angemeldet. Hinzu kommen noch die Unionsmarken und die international registrierten Marken mit Schutzbereich für Deutschland. In den letzten Jahren konnte eine zunnehmende Anzahl von Markenanmeldungen verzeichnet werden.

Da das Deutsche Patent- und Markenamt (wie auch die meisten anderen Markenämter) keine älteren Rechte berücksichtigt, ist es ohne weiteres möglich, dass mehrere identische oder ähnliche Marken für verschiedene Inhaber eingetragen werden.

Mit einer Markenüberwachung werden Neueintragungen und Neuanmeldungen von Marken in den betroffenen Markenregistern regelmäßig überwacht. Daneben können auch Handelsregister oder sogar Domains auf Neuanmeldungen überwacht werden.

Eine professionelle Markenüberwachung gibt dem Markeninhaber eine regelmäßige und klare Auskunft darüber, ob seine Rechte gewahrt oder verletzt werden.

Markenüberwachung als kostengünstige Markenverteidigung

Die Markenüberwachung bedeutet für den Markeninhaber die Sicherheit, auf identische oder ähnliche neu registrierte Marken hingewiesen zu werden. Ein rechtzeitiges Reagieren durch einen Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt kann hohe Prozesskosten verhindern. Denn eine kollidierende Markeneintragung kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist nur noch in einem erheblich kostenintensiveren Zivilgerichtsverfahren angegriffen werden. Eine Markenüberwachung kann bereits mit jährlichen Kosten von wenigen hundert Euro erfolgen. Ein Verletzungsprozess trägt dagegen ein erheblichen Prozesskostenrisiko, welches leicht bei ca. 10.000,00 EUR und höher liegen kann.

Markenüberwachung gegen Markenverwässerung

Mit einer Markenüberwachung beugt man einer Verwässerung der eigenen Markenrechte vor. Zunächst einmal die Frage, was bedeutet Markenverwässerung? In der deutschen Gesetzgebung ist der Begriff der Markenverwässerung nicht definiert. Traditionell steht der Begriff der Markenverwässerung jedoch für eine Beeinträchtigung des Schutzumfangs. Die Markenüberwachung dient dazu, den Schutzumfang einer Marke zu sichern.

Warum ist dies notwendig?

Die meisten Markenämter prüfen bei Anmeldung einer Marke nicht, ob die Anmeldung gegen bereits eingetragene Markenrechte verstößt. Dies führt dazu, dass grundsätzlich eine bereits geschützte Marke identisch durch einen anderen Inhaber angemeldet werden kann. Überwacht der Inhaber einer Marke nicht, ob im Register identische oder ähnliche Marken angemeldet werden, können so mehrere identische oder ähnliche Marken im Markenregister eingetragen werden.

Auf Dauer kann dies dazu führen, dass die jüngeren Marken durch den Inhaber des älteren Markenrechts nicht mehr angegriffen werden können. Die Marken erlangen dann eine Koexistenz. Die Herkunftsfunktion einer Marke ist dann erheblich beeinträchtigt. Daher ist der Inhaber einer Marke selbst dafür verantwortlich, den Erhalt seines Markenrechts zu sichern und Verletzungen seiner Marke zu verhindern bzw. zu unterbinden.

Fazit: Werden im Markenregister mehrere zueinander verwechslungsfähige Marken eingetragen, kann dies zu einer Schwächung der Unterscheidungskraft der jeweiligen Marken führen, bis hin zum Verlust des Markenrechts.

Erweiterte Überwachung der Handelsregister und Domainnamen

Je nach Bedeutung und Stellenwert der Marke kommt auch ein vertiefte Wettbewerbsbeobachtung wie Handelsregister- oder Domainnamenüberwachung in Betracht.

Neben der vorgenannten Überwachung von Marken und Namensregistrierungen ist es unerlässlich, auch das Verhalten der Wettbewerber im Markt zu beobachten, da nachgeahmte Kennzeichen mitunter nicht registriert werden. Soweit möglich, sollte ein Unternehmen daher z.B. auch seine Mitarbeiter, insbesondere im Außendienst, dazu anhalten, über jegliche Verwendung verwechslungsfähiger Namen oder Gestaltungen durch Wettbewerber zu berichten.

Was tun bei Markenverletzung

Wird im Rahmen einer Markenüberwachung eine Markenverletzung festgestellt, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Einleitung eines Widerspruchsverfahrens

Befindet sich eine aufgefundene Marke noch innerhalb der Widerspruchsfrist, besteht die Möglichkeit, ein Widerspruchsverfahren einzuleiten. Der Vorteil eines solchen Verfahrens ist, dass ein Widerspruch in den meisten Fällen wesentlich kostengünstiger ist als ein zivilrechtliches Verfahren oder ein Löschungsverfahren.

Das zuständige Markenamt prüft dann noch innerhalb des Anmeldeprozesses, ob die neu angemeldete Marke die Markenrechte/ Kennzeichenrechte des Widerspruchsführers verletzt. Bejaht das Amt eine Verletzung, wird die Markenanmeldung ganz oder teilweise für die relevanten Waren/ Dienstleistungen zurückgewiesen und gelöscht.

Löschungsverfahren

Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann gegebenenfalls auch ein Löschungsverfahren eingeleitet werden. Bei deutschen Marken kann das Löschungsverfahren alternativ beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei einem Gericht geführt werden.

Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, gerichtliche Geltendmachung

Neben dem Widerspruchsverfahren und dem Löschungsverfahren können auch die zivilrechtlichen markenrechtlichen Ansprüche (Unterlassungsanspruch, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch) geltend gemacht werden. Hierfür wird der Markenverletzer grundsätzlich zunächst mittels einer Abmahnung auf die Markenverletzung hingewiesen und zur Unterlassung aufgefordert. Sofern eine außergerichtliche Erledigung nicht möglich ist, können die Ansprüche auch gerichtlich über eine Klage oder in dringenden Fällen mittels einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden.

Für die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und schadensersatz gilt zu beachten, dass eine sogenannte Wiederholungsgefahr vorliegen muss. Ist eine jüngere marke bislang nur angemeldet und noch nicht benutzt, kann es an einer Wiederholungsgefahr fehlen.

Was kostet eine Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung ist in den meisten Fällen mit verhältnismäßig niedrigen Kosten verbunden und kann bereits mit wenigen hundert Euro pro Jahr durchgeführt werden. Abhängig sind die Kosten einer Markenüberwachung von der Art einer Marke (Wortmarke, Wortbildmarke), von der Anzahl der zu überwachenden Waren/ Dienstleistungen und von den zu überwachenden Registern.

Bei international geschützten Marken sind grundsätzlich auch alle betroffenen Markenregister zu überwachen. Besitzt man eine Unionsmarke, sollte etwa eine Überwachung für alle 27 EU-Länder erfolgen. Dies bedeutet, dass neben den Registern der deutschen Marken, der Unionsmarken, der international für die EU geschützten Marken auch alle Auslandsregister der EU-Länder zu überwachen sind.

 

Markenüberwachung vom Anwalt

Aufgrund der Vielzahl von Markenanmeldungen kann eine seriöse Markenüberwachung nur noch computergestützt/ automatisiert erfolgen. Es gibt Dienstleister, welche sich auf die Überwachung spezialisiert haben. Monatlich werden automatisiert relevante Neuanmeldungen aufgezeigt. Wenn Sie einen Anwalt mit der Überwachung beauftragen, hat dies den Vorteil, dass der Anwalt die aufgezeigten Treffer richtig bewerten und eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise geben kann. Zudem hat der Anwalt auch die Überwachung relevanter Fristen im Auge.

Wenn wir mit der Überwachung von Marken beauftragt sind, werten wir die Überwachungsmitteilungen regelmäßig aus. Liegt eine relevante Treffermitteilung vor, senden wir diese mit einem Vorschlag für eine Vorgehensweise an unseren Mandanten.

Auf Wunsch leiten wir dann ein Widerspruchsverfahren ein. Sofern erforderlich, übernehmen wir auch die Einleitung zivilrechtlicher Schritte wie Abmahnung oder die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.

Wir für Sie

Das Markenrecht stellt eine unserer wesentlichen Spezialisierungen dar. Wir beraten Sie zum Thema Markenrecht einschließlich Überwachung und Verteidigung. Sehr gerne stehen wir Ihnen für eine eingehende Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an unter 0221 29780954 oder schreiben Sie uns eine Anfrage. Nutzen Sie auch unser Formular für eine kostenlose Erstberatung.