Unionsmarke (vormals Gemeinschaftsmarke)

Unionsmarke (vormals Gemeinschaftsmarke)

Eine Unionsmarke (vormals Gemeinschaftsmarke) gilt gleichzeitig in allen EU-Beitrittsländern. Derzeit gehören hierzu 28 Länder (Stand 2015).

Die Unionsmarke hieß vormals Gemeinschaftsmarke und wurde im März 2016 in Unionsmarke umbenannt.

Einer der Vorteile der Unionsmarke liegt darin, dass hier mit dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) nur eine Behörde für die Prüfung zuständig ist, während bei einer IR-Marke sämtliche nationalen Markenämter den Schutzantrag eigenständig prüfen.

Zudem ist die Unionsmarkenanmeldung sehr günstig.

Auch reicht derzeit ein Benutzungsnachweis in nur einem größeren Land aus, um die Unionsmarke auch in den übrigen EU-Ländern aufrecht zu erhalten. Andererseits gefährdet ein einzelner Widerspruch die gesamte Unionsmarke . Im Unterliegensfalle bleibt jedoch die Möglichkeit der Umwandlung in nationale Marken oder, wenn die Unionsmarke über eine internationale Registrierung erfolgt ist, eine IR-Schutzausdehnung auf die jeweils einzelnen Länder der EU (ausgenommen das Land, für welches die Löschung veranlasst wurde).

Nähere Informationen zur Unionsmarke können Sie hier einsehen.