Markenschutz BENELUX

Benelux-Länder

Die Benelux-Länder sind Mitglied des Madrider Markenschutzabkommens, des Protokolls zum Madrider Markenschutzabkommen und der Europäischen Union.

Darüber hinaus kann in diesen Ländern Markenschutz auch über das eigene Markenbüro erlangt werden:

Belgien, die Niederlande und Luxemburg bilden ein einheitliches Rechtsgebiet mit einheitlichem Markenrecht und einem gemeinsamen Markenbüro für alle drei Länder. Daneben gibt es kein nationales Markenrecht.

Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen mit 45 Klassen.

Der Markenschutz entsteht durch Eintragung.

Eintragungsfähig als Marke sind Wort- und Bildmarken sowie Kombinationen daraus.

Verfahren der Markeneintragung (nationale Markenanmeldung)

Der Antrag wird beim Benelux-Markenbüro in Den Haag gestellt. Ein Inlandsvertreter ist für ausländische Anmelder nicht erforderlich. Es genügt eine Zustelladresse in den Benelux-Ländern. Die Vorlage einer einfachen Vollmacht reicht aus.

Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt ca. 3-6 Monate.
Während des Anmeldeverfahrens kann eine Vorabrecherche nach identischen oder ähnlichen Marken erfolgen. Bei Anmeldern, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Ausland haben, wird diese Recherche von Amts wegen durchgeführt. Vor der Registereintragung wird die Marke im monatlich erscheinenden „Benelux Merkenblad“ veröffentlicht.

Widerspruch

Ein Widerspruch gegen eine Markeneintragung ist möglich innerhalb von 2 Monaten ab dem ersten Tag des Folgemonats der Veröffentlichung innerhalb der Benelux Marken-Zeitung.

Schutzdauer

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.

Anmeldegebühren (elektronische Anmeldung)

Die (digitale) Amtsgebühr beträgt 240 EURO für bis zu drei Klassen und ab der vierten Klasse 37 EURO pro Klasse.
(Stand 2017)

Zuständiges Markenamt:

Benelux Merkenbureau – Benelux Trademarks Office
P.O. Box 90404
NL-2509 LK Den Haag

Bordewijklaan 15
NL-2591 XR Den Haag

Tel. +31 70 3491111
Fax +31 70 3475708
http://www.bmb-bbm.org