Markenschutz LICHTENSTEIN

LICHTENSTEIN

Lichtenstein ist Mitglied des Madrider Markenschutzabkommens und des Protokolls zum Madrider Markenschutzabkommen, so dass ein Markenschutz in Lichtenstein über die IR-Schutzausdehnung erlangt werden kann.

Eine internationale Registrierung mit Schutzwirkung für Liechtenstein hat dieselbe Wirkung wie die Hinterlegung beim Amt für Volkswirtschaft und die Eintragung im liechtensteinischen Register.

Verfahren der nationalen Markeneintragung in Lichtenstein

Für die Markenanmeldung in Lichtenstein ist das Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Geistiges Eigentum, zuständig.

Der Inhaber einer Marke, der in Liechtenstein weder einen Wohnsitz oder Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem geregelten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren vor den zuständigen Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden nur teilnehmen, wenn er im Inland einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt als Vertreter bestellt hat. Die Vorlage einer einfachen Vollmacht reicht aus.

Widerspruch

Es gibt kein Widerspruchsverfahren.

Schutzdauer

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Die Eintragung kann gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Amtliche Anmeldegebühren

Die Hinterlegung einer Marke kostet 400 Schweizer Franken (einschliesslich der Klassengebühr bis zu drei Klassen). Für jede weitere Klasse ab der 4. Klasse ist eine weitere Gebühr von 50 Franken zu zahlen. (Stand Februar 2005)

Adresse

Amt für Volkswirtschaft
Fachbereich Geistiges Eigentum
Gerberweg 5
FL-9490 Vaduz
Tel: +423 236 68 79
Fax: +423 236 68 95
Internet: http://www.lbfl.li/