IR-Marke anmelden | Internationaler Markenschutz

IR-Marke – was ist das:

Die IR-Marke ist eine eigene Marke für einen internationalen Markenschutz. Das IR-Markensystem, bestehend aus dem Madrider Markenabkommen und Protokoll zum Madrider Markenabkommen, ist eine bequeme und kostengünstige Lösung für die weltweite Registrierung und Verwaltung von Marken. Hat man eine nationale Marke oder eine Unionsmarke registriert, kann man diese Marke über einen einzigen Antrag auf derzeit über 122 Länder ausweiten. Die IR-Marke bietet damit einen effektiven internationalen Markenschutz für viele Länder.

Die IR-Marke wird in ein internationales Register eingetragen, welches von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization – WIPO / Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle – OMPI) geführt wird. Zahlreiche Länder haben sich zusammengetan und über das Madrider Markenabkommen bzw. dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen einen internationalen Markenschutz geschaffen.

Inhalt:

IR-Marke = Weltweiter Markenschutz?

Einen komplett weltweiten Markenschutz erlangt man mit einer IR-Marke leider nicht. Allerdings kann mit der IR-Marke ein Schutz in den meisten wichtigen Ländern erlangt werden. Seit diesem Jahr (2019) kann ein Markenschutz auch in Kanada beantragt werden, was bislang nur über eine direkte Anmeldung in Kanada machbar war. Die IR-Marke kann derzeit für 122 Länder beantragt werden, zu denen u.a. fast alle europäischen Staaten sowie zahlreiche osteuropäische, amerikanische und asiatische Staaten gehören.

Anmeldung einer IR-Marke

Eine IR-Marke kann nur auf Basis einer bereits bestehenden Marke, einer sogenannten Basismarke, erlangt werden. Für Unternehmen, welche eine Niederlassung in Deutschland haben oder auch Personen mit Wohnsitz in Deutschland kommen als Basismarke in Betracht eine Deutsche Marke oder eine Unionsmarke. Mit der IR-Markenanmeldung ist das Verzeichnis der Basismarke  insbesondere bei einer deutschen Baismarke – in die rforderliche Amtssprache zu übersetzen. Wihtig ist hierbei, dass das Waren-/ Dienstleistungsverzeichnis identisch ist mit dem Verzeichnis der Basismarke. Es ist nicht möglich, Waren oder Dienstleistungen aufzunehmen, welche nicht Gegenstand der Basismarke sind. Allerdings kann ein eingeschränktes Waren-/ Dienstleistungsverzeichnis eingereicht werden, was insbesondere unter Kostengesichtspunkten sinnvoll sein kann.

Vorbereitung der IR-Markenanmeldung

Die internationale Marke ist sorgfältig und frühzeitig vorzubereiten. Das heißt im einzelnen:

IR-Marke auf Basis einer deutschen Marke

Soll eine IR-Marke auf Basis einer bestehenden deutschen Marke beantragt werden, ist der Antrag für die Schutzausdehnung (internationaler Markenschutz) beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen.

IR-Marke auf Basis einer Unionsmarke

Soll eine IR-Marke auf Basis einer bestehenden Unionsmarke angemeldet werden, ist der Antrag über das EUIPO einzureichen.

Kosten einer IR-Marke

Was kostet eine IR-Marke? Die Beantwortung der Frage ist abhängig davon, für welche Länder und auf welcher Basismarke die IR-Marke beantragt werden soll.

Beispielrechnung der Kosten für die WIPO für eine Schutzausdehnung einer bereits bestehenden deutschen Wortmarke auf die EU, Schweiz und USA für 1 Klasse:

Grundgebühr: 653,00 CHF

Complementary fee für die Schweiz: 100,00 CHF

Individuelle Gebühr für die EU: 897,00 EUR

Individuelle Gebühr für die USA: 388,00 CHF

Insgesamt: 2038,00 CHF

Hinzu kommen die Weiterleitungskosten des DPMA: 180,00 EUR

Die amtlichen Kosten der WIPO für eine Markenanmeldung können über einen Fee-Calculator auf seiten der WIPO selbst berechnet werden: WIPO fee calculator.

IR-Marke und das Registrierungsdatum

Grundsätzlich erfolgt die internationale Registrierung mit dem Datum, an dem der Antrag auf internationale Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, für die internationale Registrierung den Zeitrang oder die Priorität der Basismarke, etwa der bestehenden deutschen Marke, in Anspruch zu nehmen. Dies funktioniert jedoch nur dann, wenn der Antrag auf internationale Registrierung innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der deutschen Marke beim Deutschen Markenamt eingereicht wird. Die Beantragung der IR-Marke muss somit binnen kurzer Zeit nach Anmeldung der deutschen Marke erfolgen. Bei älteren bereits eingetragenen Basismarken funktioniert die Übernahme der Prioriät daher nicht.

IR-Markenanmeldung – Verfahren nach Anmeldung

Ist die Marke über das Amt der Basismarke angemeldet worden, prüft dieses zunächst Formalitäten, unter anderem die Übereinstimmung der IR-Anmeldung mit der bestehenden Basismarke. Anschließend leitet das Amt der Basismarke die Anmeldung weiter an die WIPO. Im weiteren Verlauf der IR-Markenanmeldung prüft jedes einzelne Land, für welches ein Schutz beantragt wurde, die Anmeldung auf absolute und teilweise auch auf relative Schutzhindernisse. Dies bedeutet, dass jedes Land beispielsweise selbst prüft, ob die angemeldete Marke ausreichend unterscheidungskräftig ist. Einzelne Länder prüfen zudem, ob die angemeldete IR-Marke gegen bereits bestehende ältere Markenrechte verstößt (relative schutzhindernisse). Auch findet eine Überprüfung des Waren-/ Dienstleistungsverzeichnisses statt.

Beanstandung der IR-Markenanmeldung durch ausländische Markenämter (provisional refusal)

Aufgrund der Prüfung durch die ausländischen Markenämter kann es zu Beanstandungen der IR-Markenanmeldung kommen. Hierzu wird zunächst eine vorläufige Beanstandung verschickt (provisional refusal). Der Anmelder hat dann die Möglichkeit, innerhalb vorgegebener Frist auf die Beanstandungen zu reagieren. In einigen Fällen der Beanstandung ist man leider gezwungen, einen Auslandsvertreter vor Ort hinzuzuziehen, da beispielsweise ein deutscher Rechtsanwalt in den USA nicht vertretungsbefugt ist. Kann der Grund einer Beanstandung nicht ausgeräumt werden, wird der Schutz der Anmeldung in dem betroffenen Land endgültig versagt (confirmation of provisional refusal).

Haben Sie eine Beanstandung zu Ihrer IR-Markenanmeldung erhalten, (total provisional refusal, partial provisional refusal), sollte in jedem Fall schnell reagiert werden. Wir arbeiten bei solchen Beanstandungen mit Kollegen im Ausland zusammen und können hier eine professionelle Hilfe liefern.

Eintragung der IR-Marke

Wenn die IR-Markenanmeldung für alle Länder erfolgreich durchgelaufen ist, verschickt jedes betroffene Land eine Bestätigung der Schutzerteilung (Statement of grant of protection). Die Eintragung der Marke wird im internationalen Register vermerkt und kann im Register der WIPO recherchiert werden. (WIPO Madrid Monitor) Innerhalb der Datenbank kann auch der Fortschritt der IR-Markenanmeldung verfolgt werden.

Abhängigkeit der IR-Marke von der Basismarke

Die IR-Marke setzt während der ersten 5 Jahre ihres Bestandes die Registrierung einer Basismarke in einem Abkommensstaat voraus, sie ist in dieser Zeit also abhängig von der Basismarke. Wird die Basismarke innerhalb dieser Zeit gelöscht, wäre auch die IR-Marke von der Löschung betroffen.

Dies sollte im Rahmen der Anmeldestrategie berücksichtigt werden.

Wir empfehlen, eine IR-Marke nicht auf Basis einer Unionsmarke vorzunehmen, da die Unionsmarke eine zu große Angriffsfläche bietet und auch noch Jahre ach Anmeldung angegriffen werden kann. Das Risiko, dass die Unionsmarke als Basismarke gelöscht wird, ist wesentlich höher als etwa bei einer deutschen Basismarke.

IR-Marke & Markenüberwachung

Ist die Marke international geschützt, sollte die Marke auch international auf Neuanmeldungen überwacht werden. Zu diesem Zweck sollte eine internationale Markenüberwachung eingerichtet werden.

Wir für Sie – IR-Markenanmeldung

Gerne stehen wir für eine Beratung im Zusammenhang mit allen Fragen zur IR-Markenanmeldung bis hin zur Verteidigung einer IR-Marke zur Verfügung. Sie können uns hierzu gerne unverbindlich anrufen unter 0221 29780954. Oder Sie schicken uns eine unverbindliche Anfrage, gerne über unser Formular für eine kostenfreie Erstberatung.