Änderungen beim Harmonisierungsamt und der Gemeinschaftsmarke

Am 23.03.2016 treten Änderungen beim Harmonsierungsamt und der Gemeinschaftsmarke in Kraft. Die Änderungen beruhen auf der Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung, welche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die geänderte Verordnung wird am 23. März 2016 in Kraft treten.

Neuer Name „Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum“(EUIPO)

Das Harmonisierungsamt wird künftig „Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum“ (EUIPO) heißen.

Gemeinschaftsmarke wird künftig „Unionsmarke“ heißen

Die Gemeinschaftsmarke heißt ab dem 23.03.2016 Unionsmarke. Alle bestehenden Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden automatisch zur Unionsmarke bzw. zur Anmeldung einer Unionsmarke.

Neue Gebühren

Gleichzeitig werden neue Gebühren in Kraft treten. Allgemein soll hierdurch eine Gebührensenkung erfolgen.

Die Gebühr für die elektronische Anmeldung beträgt zukünftig 850,00 EUR und beinhaltet eine Anmeldung für eine Klasse.

Für eine zweite Klasse wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.

Für jede weitere Klasse ab der dritten Klasse wird eine Gebühr von 150,00 EUR erhoben.

Damit werden sich die Gebühren für eine Anmeldung innerhalb einer Klasse ermäßigen. Eine Anmeldung in drei Klassen wird dagegen teurer werden.

Die Widerspruchsgebühr wird sich von derzeit 350,00 EUR auf 320,00 EUR ermäßigen.

 

Die neue Verordnung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: VERORDNUNG (EU) 2015/2424

Quelle: Harmonisierungsamt, Pressemitteilung vom 24.12.2015

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