Markenverletzung bei Amazon-Suche

Markenverletzung bei Amazon-Suche

Werden die Kunden bei Eingabe eines mit einer Marke identischen Zeichen in die interne Suchmaschine einer Internethandelsplattform (Amazon) zu Konkurrenzangeboten geleitet, stellt dies eine Markenverletzung dar.

Entschieden hat das das Landgericht München mit Urteil vom 12. Mai 2016.

Die Beklagte hatte auf der Verkaufsplattform Amazon Produkte verkauft. Bei Eingabe des geschützten Markennamen „Ortlieb“ als Suchbegriff in das Suchfeld der internen Suchmaschine auf www.amazon.de wurden Angebote der Beklagten aufgelistet.

Das Oberlandesgericht München hat hierin eine Markenverletzung gesehen, da die Beklagte das Zeichen „Ortlieb“ markenmäßig ohne Zustimmung der Markeninhaberin benutzt haben. Durch die Benutzung der fremden Marke wurde zudem die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt.

Eine ähnliche Entscheidung gab es bereits vom Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 20.11.2015, Az. I-6 U 40/15.
(OLG München, Urteil vom 12.05.2016, Az. Az. 29 U 3500/15)

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